Haustierbetreuung in den eigenen vier Wänden ist steuerlich absetzbar:

Vorausgesetzt,

  • die Versorgung Ihrer Katze hat ausschließlich in Ihrer Wohnung stattgefunden,
  • Sie erhalten über die erbrachten Leistungen des Katzenbetreuers eine Rechnung
  • und Ihre Zahlung erfolgt unbar, also z.B. per Überweisung,

sind Ihre Kosten für die Betreuung Ihrer Samtpfote in Ihrer jährlichen Steuererklärung unter haushaltsnahen Dienstleistungen absetzbar. 

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen bringen eine direkte Steuererstattung von 20 Prozent der Arbeitskosten.  Der Betrag ist auf max. € 4.000,00 pro Jahr begrenzt, d.h. Sie können Kosten von bis zu € 20.000,00 jährlich für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen (Stand Dezember 2023). 

 

Rechenbeispiel:

Bei einer Rechnung in Höhe von z.B. € 210,00 über Katzenbetreuungsleistungen können Sie maximal ein Fünftel in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. 

 

In diesem Fall wäre dies ein direkter Abzug von bis zu € 42,00 (20 % von € 210,00) von Ihrer Steuerschuld. Tatsächlich würden Sie somit die Leistungen aus der Katzenbetreuung € 168,00 kosten.


Dezember 2015:

Bild: Tasso-Newsletter

Bild: Pressemitteilung Bundesfinanzhof
Urteil Finanzgericht Düsseldorf