Die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 a) Tierschutzgesetz (TierSchG) für das Betreiben einer Katzenpension wurde vom Landratsamt Hohenlohekreis erteilt.
An Werktagen können Sie Ihre Katze nach Terminvereinbarung in der Zeit zwischen 16 Uhr und 18 Uhr bringen bzw. wieder abholen.
Eine Besichtigung der Katzenpension ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Das Trinkwasser wird selbstverständlich täglich gewechselt und die Katzentoiletten mehrmals täglich gereinigt.
Die Katzenpension sowie die Katzentoiletten werden vor Einzug der Pensionsgäste stets komplett gereinigt. Die Boden- und Möbelflächen samt Catwalk sind leicht abwaschbar. Die Textilien können abgenommen und in der Waschmaschine gewaschen werden, sodass den Hygienevorschriften für das Betreiben einer Katzenpension entsprochen werden kann.
Ihre Katze ist
Unbar per Vorkasse
Anzahlung von 50 % bei Reservierung
Die Preise sind Bruttopreise. Ich stelle Ihnen keine Mehrwertsteuer in Rechnung, da ich als umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin nicht befugt bin, die Umsatzsteuer auszuweisen.