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Katzenpension

Meine Katzenpension habe ich mit der tatkräftigen Unterstützung meines lieben Ehemannes Dieter Gysin so gestaltet, wie ich mir das für unsere eigenen Katzen vorstelle:

 

Viel Platz, keine fremden Artgenossen und die Möglichkeit, an die frische Luft zu gehen. Und natürlich Menschen, die Katzen lieben und sich auch Zeit für unsere Katzen nehmen.

 

Mit meiner Katzenpension möchte ich exakt die Menschen erreichen, denen es genauso geht.

1.1 KatzAppartement

Maximale Belegung: 3 Wohnungskatzen desselben Mehrkatzenhaushaltes (keine Zwangsvergesellschaftung)

Lage: Im Untergeschoss unseres Hauses

Bild: Grundriss KatzAppertement

Bei dem KatzAppartement handelt es sich um einen 25 Quadratmeter großen separaten Bereich, gegliedert in zwei Räume und einen kleinen Flur in unserem Haus mit einer kleinen gesicherten Katzenterrasse. 

 

Aufgenommen werden bis zu zwei Wohnungskatzen ein und desselben Mehrkatzenhaushaltes, denen das KatzAppartement für die Dauer ihres Aufenthaltes alleine zur Verfügung steht, d.h. Ihre Samtpfoten kommen nicht mit fremden Katzen in Kontakt und haben insofern keinen Stress.

Hier steht das Wohl Ihres Minitigers an oberster Stelle

  • Durch die kleine Gruppe von max. zwei Katzen bekommen Ihre Stubentiger all die Aufmerksamkeit, die sie brauchen. Wir können individuell auf Ihre Katzen eingehen und ihnen den Aufenthalt in unserem KatzAppartement angenehm gestalten.
  • Separater Bereich (25 Quadratmeter), gegliedert in zwei Räume und kleinen Flur, was für mehr Abwechslung sorgt.
  • Dieser Bereich steht ausschließlich Ihren Samtpfoten zur Verfügung.
  • In Anlehnung an die natürliche Lebensweise der Katze werden ganz bewusst höchstens zwei Samtpfoten (eines Haushaltes) aufgenommen. Dadurch wird es Ihren Stubentigern bei zwei Räumen ermöglicht, sich auch einmal aus dem Weg gehen zu können. 
  • Durch den Catwalk an zwei Wandseiten haben Ihre schnurrenden Vierbeiner die Option, sich in der dritten Dimension zu bewegen. 
  • Gesicherte Katzenterrasse mit direktem Zugang über eine Katzenklappe. Ihre Stubentiger können so selbst entscheiden, ob sie raus an die frische Luft und z.B. bei schönem Wetter die Wärme der Sonne genießen möchten.
  • Ihre Katzen werden nicht mit fremden Artgenossen untergebracht. 

Die vorstehend genannten Punkte sorgen für eine allgemeine Reduzierung des Stresses, der für die Katze durch die Unterbringung in einer fremden Umgebung und einer evtl. Zwangsvergesellschaftung, wie dies bei einer Katzenpension üblicherweise der Fall ist, entsteht.

Vorteile

  • Es kann auf jede Katze ganz nach deren Bedürfnissen und Wünschen eingegangen werden.
  • Individuelle Fütterung möglich
  • Gebarfte Katzen sind willkommen (bitte Barf mitbringen).
  • Keine Ansteckungsgefahr durch fremde Katzen
  • Kein Stress durch fremde Samtpfoten
  • Kein Stress durch Wechsel im Bestand

Ausstattung

  • Gliederung in zwei Räume (dadurch mehr Abwechslung und weniger Stress)
  • Dreidimensionale Gestaltung (Catwalk) mit erhöhten Ruheflächen
  • Wendeltreppe als eine Aufstiegsmöglichkeit auf den Catwalk
  • Diverse Rückzugs- und Versteckmöglichkeiten in unterschiedlicher Höhe
  • Kratzmöglichkeiten
  • Fensterliegeplätze
  • Fliegengitter an den Fenstern, sodass Ihre Samtpfoten geschützt an der frischen Luft liegen können.
  • Katzenklappen in den Zimmertüren
  • Kleines Katzengehege mit Beschattungsmöglichkeit (Seitenmarkise) und direktem Zugang über eine Katzenklappe.
  • Im Sommer angenehm kühl, da die Räume nicht im Dachgeschoss liegen. Und im Winter durch die Fußbodenheizung wohlig warm.

1.2 Einzelzimmer Nord

Maximale Belegung: 2 Wohnungskatzen desselben Mehrkatzenhaushaltes (keine Zwangsvergesellschaftung)

Lage: Im Obergeschoss unseres Hauses

  • Einzelzimmer, keine Zwangsvergesellschaftung mit fremden Artgenossen. Dadurch weniger Stress und keine Gefahr der Ansteckung.
  • Größe des Zimmers: 13 Quadratmeter
  • Fußbodenheizung
  • Catwalk
  • Kleiner Katzenbalkon
  • Wer Katzenklappen und -treppen beherrscht, hat die Möglichkeit, nach unten in ein 15 Quadratmeter großes, in sich abgeschlossenes Freigehege zu gelangen.

1.3 Einzelzimmer Südwest

Maximale Belegung: 2 Wohnungskatzen desselben Mehrkatzenhaushaltes (keine Zwangsvergesellschaftung)

Lage: Im Obergeschoss unseres Hauses

  • Einzelzimmer, keine Zwangsvergesellschaftung mit fremden Artgenossen. Dadurch weniger Stress und keine Gefahr der Ansteckung.
  • Größe des Zimmers: 18 Quadratmeter
  • Fußbodenheizung
  • Deckencatwalk
  • kleiner Katzenbalkon

2. Leistungen

  • Tägliche Spiel- und Schmuseeinheiten
  • Vier Nassfütterungszeiten täglich
  • Trockenfutter zur freien Verfügung
  • Markennassfutter, wie z.B. Animonda, IAMS Naturally, Cosma Soup, Zooplus Bio
  • Markentrockenfutter, wie z.B. Feringa und Applaws

Das Trinkwasser wird selbstverständlich täglich gewechselt und die Katzentoiletten mehrmals täglich gereinigt.

 

Die Katzenpension sowie die Katzentoiletten werden vor Einzug der Pensionsgäste stets komplett gereinigt. Die Boden- und Möbelflächen samt Catwalk sind leicht abwaschbar. Die Textilien können abgenommen und in der Waschmaschine gewaschen werden, sodass den Hygienevorschriften für das Betreiben einer Katzenpension entsprochen werden kann.

3. Aufnahmevoraussetzungen

Ihre Katze ist

  • mindestens 6 Monate alt
  • kastriert
  • frei von Krankheiten und Parasiten
  • eine Wohnungskatze oder Teilzeitfreigängerin - keine freiheitsliebende selbstbestimmte 24-Stunden-Freigängerin 

Außerdem sollte Ihre Katze

  • in der Katzenpension die Futteraufnahme nicht verweigern
  • das Katzenklo nutzen

Sie selbst sollten

  • für den Fall, daß Ihre Samtpfote während des Aufenthaltes in der Katzenpension erkrankt, zuverlässig erreichbar sein, um das weitere Prozedere mit Ihnen absprechen zu können

Bedenken Sie bitte, daß viele Krankheiten eine Inkubationszeit bzw. eine Vorgeschichte haben und auch die Fahrt zur Katzenpension, die neue Umgebung usw. Stressoren für Ihre Katze darstellen können. Bitte überlegen Sie gut, inwiefern Ihr Stubentiger gesund und stressresistent ist, gerade bei älteren Katzen.

4. Preise

 Die Preise sind Bruttopreise. Als umsatzsteuerliche Kleinunternehmerin bin ich nicht befugt, die Umsatzsteuer auszuweisen.

4.1 Katzenpension

  • € 34,00 für eine Katze am Tag incl. Futter und Streu
  • € 24,00 für jede weitere Katze am Tag incl. Futter und Streu

Beachten Sie bitte folgendes:

  • An- und Abreisetag zählen als zwei separate Tage
  • Die Geschäftszeiten liegen werktags zwischen 12 Uhr und 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist geschlossen.
  • Bei Abgabe und Abholung der Katze an Sonn- und Feiertagen, ausschließlich zwischen 12 Uhr und 13 Uhr und nach vorheriger Anfrage (!) möglich, wird ein Zuschlag von € 24,00 und für jede weitere Katze von € 14,00 neben dem Pensionspreis erhoben. Sollte es mir möglich sein, Ihnen sonn- bzw. feiertags Einlass in meine Katzenpension zu gewähren, so werde ich Ihrer Anfrage gerne nachkommen. Andernfalls bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich eben nicht an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit meine Türen öffne, selbst wenn sich meine Katzenpension in unserem Wohnhaus befindet.
  • Die empfohlene Mindestaufenthaltsdauer beträgt 4 Tage. 
  • Bei einem Aufenthalt unter 4 Tagen wird zusätzlich eine Reinigungspauschale von € 24,00 und für jede weitere Katze von € 14,00 erhoben.

4.2 Tierarztbesuch

Sollte während des Aufenthaltes in der Katzenpension ein Besuch beim Tierarzt mit Ihrem Stubentiger erforderlich werden, so stelle ich Ihnen neben den verauslagten Tierarztkosten meine dafür aufgewendete Zeit incl. Weg zur nächstgelegenen Tierarztpraxis pauschal wie folgt in Rechnung:

  • €   45,00 außerhalb der Notdienstzeiten
  • € 135,00 während der Notdienstzeiten

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass ich aufgrund der Einzelhaltung, die ich in meiner Katzenpension praktiziere, nicht wirklich flexibel bin, gerade zu Ferienzeiten oder Zeiträumen, die Feiertage beinhalten, und deshalb 

  • reservierte Zeiträume nicht unbedingt beliebig verlängerbar sind und
  • Ihr Wunsche nach Reservierung eines bestimmten Zimmers für Ihre Katze nicht immer berücksichtigt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Samtpfote ausnahmslos an Sie und keine zur Abholung beauftragten Dritten herausgegeben wird. Sollten Sie entgegen meiner Geschäftsbedingungen einen Dritten mit der Abgabe oder Abholung Ihrer Katze beauftragen, so berechne ich Ihnen für meinen dadurch entstehenden Mehraufwand einen Betrag über € 24,00 bei einer Katze/ € 14,00 für jede weitere Katze, der noch vor Ort von der von Ihnen bevollmächtigten Person in bar zu entrichten ist.

 

Die Bring- und Abholzeiten werden individuell mit Ihnen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags von 12 Uhr bis 17 Uhr) vereinbart. Aus diesem Grunde werden Sie gebeten, sich an diese zu halten. Dies trifft selbstverständlich auch auf den Ausnahmefall (!) der Abgabe und Abholung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 12 Uhr und 13 Uhr zu. 

 

 

Kommen Sie bitte maximal zu zweit, wenn Sie Ihre Samtpfote abgeben bzw. wieder abholen! Sehr gerne dürfen Sie Ihren Stubentiger in sein neues Zuhause auf Zeit begleiten und sich solange Sie möchten von ihm verabschieden.