Bitte beachten Sie unbedingt die entsprechenden Ausführungen und Hinweise unter Naturheilkunde für Katzen.

I. Klassische Homöopathie nach Samuel Hahnemann

Die Krankheit weicht durch ein ähnliches Leiden erzeugendes Mittel: Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden (Simileregel). Die Kunst ist es nun, die Symptome des Patienten mit den durch verschiedene Mittel erzeugten Symptome zu vergleichen, um ein passendes Mittel nach Totalität der Symptomatik zu finden, was somit dem Similimum entspricht. Also, Ähnliches möge Ähnliches heilen.

 

Die Repertorisierung (Nachschlagen der Symptome im Repertorium) nach vorangegangener Anamnese, Adspektion und Allgemeinuntersuchung des Tieres und das anschließende Studieren der Materia Medica (Sammlung von Arzneimittelbildern) gehören genauso zum Handwerkszeug eines Homöopathen wie Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Pathologie und Psychologie.

 

Durch das Finden des richtigen Mittels in der passenden Potenz wird eine Reaktion der Lebenskraft erreicht, die zur Heilung führt, vorausgesetzt die Lebenskraft des Patienten ist noch nicht zu schwach oder gar verbraucht. Hier ist dann nur noch eine Linderung der Symptome möglich.

Hinweise

Bei der Anwendung homöopathischer Arzneimittel können Erstverschlimmerungen auftreten. Im Verlaufe einer länger andauernden homöopathischen Behandlung können sich alte oder durch die Allopathie unterdrückte Symptome wieder zeigen.

 

Registrierte homöopathische Arzneimittel sind bei nicht Lebensmittel liefernden Tieren vom Tierarztvorbehalt ausgenommen. Apothekenpflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizinische Produkte, die für die zu behandelnde Tierart und das betreffende Anwendungsgebiet zugelassen oder als Tierhomöopathika registriert sind, dürfen vom Tierheilpraktiker in einer Apotheke erworben und ohne Anweisung eines Tierarztes angewendet werden.

II. Gebühren

1. Homöopathische Erstanamnese

  • Homöopathische Erstanamnese
  • Auswertung
  • Repertorisierung
  • Mittelfindung incl. Mittelempfehlung

Voraussetzung: regelmäßige Begleitung oder stattgefundenes Erstgespräch

 

Gebühr: € 120,00

2. Homöopathische Fallverlaufskontrolle incl. Folgeempfehlung

 Gebühr: € 80,00