Die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 a) Tierschutzgesetz (TierSchG) für das Betreiben einer Katzenpension wurde vom Landratsamt Hohenlohekreis erteilt.
Bedenken Sie bitte, dass das Verbringen in eine Transportbox, die Autofahrt und auch der Aufenthalt in einer fremden Umgebung Stress für jede Katze bedeutet. Überlegen Sie gut, wie Ihre Samtpfoten mit Stresssituationen umgehen, wie schnell sie sich davon regenerieren und inwiefern für Ihre Minitiger eine Fremdunterbringung während der Dauer Ihrer Abwesenheit die optimale Lösung ist. Bei einer Interessensabwägung sollte das Wohl der Katze stets an oberster Stelle stehen.
Meine Katzenpension habe ich mit der tatkräftigen Unterstützung meines lieben Ehemannes Dieter Gysin so gestaltet, wie ich mir das für unsere eigenen Katzen vorstelle:
Viel Platz, keine fremden Artgenossen und die Möglichkeit, an die frische Luft zu gehen. Und natürlich Menschen, die Katzen lieben und sich auch Zeit für unsere Katzen nehmen.
Mit meiner Katzenpension möchte ich exakt die Menschen erreichen, denen es genauso geht.
Bei dem KatzAppartement handelt es sich um einen 25 Quadratmeter großen separaten Bereich, gegliedert in drei Räume, in unserem Haus mit einer kleinen gesicherten Katzenterrasse.
Aufgenommen werden bis zu drei Wohnungskatzen* eines Mehrkatzenhaushaltes, denen das KatzAppartement für die Dauer ihres Aufenthaltes alleine zur Verfügung steht, d.h. Ihre Samtpfoten kommen nicht mit fremden Katzen in Kontakt und haben insofern keinen Stress.
*Für Freigängerkatzen bestünde z.B. die Möglichkeit,
Die vorstehend genannten Punkte sorgen für eine allgemeine Reduzierung des Stresses, der für die Katze durch die Unterbringung in einer fremden Umgebung und einer evtl. Zwangsvergesellschaftung, wie dies bei einer Katzenpension üblicherweise der Fall ist, entsteht.
Das Trinkwasser wird selbstverständlich täglich gewechselt und die Katzentoiletten mehrmals täglich gereinigt.
Das KatzAppartement sowie die Katzentoiletten werden vor Einzug der Pensionsgäste stets komplett gereinigt. Die Boden- und Möbelflächen samt Catwalk sind leicht abwaschbar. Alle Textilien können abgenommen und in der Waschmaschine gewaschen werden, sodass den Hygienevorschriften für das Betreiben einer Katzenpension vollumfänglich entsprochen werden kann.
Ihre Katzen sind
Mindestaufenthaltsdauer: 4 Tage (incl. Anreise- und Abreisetag)
Höchtsaufenthaltsdauer: 14 Tage (incl. Anreise- und Abreisetag)
Möchten Sie sich das KatzAppartement ansehen? Dann machen Sie bitte zuvor einen Besichtigungstermin hierfür aus.