Es werden nur gesunde (!) Katzen und solche, die pensionstauglich (!) sind, aufgenommen. D.h. für Katzen, die z.B. auf eine einzige Futtersorte geprägt wurden, traumatisiert sind oder nicht artgerecht, also zu wenig Reize, ungenügende Bedürfniserfüllung, als Wohnungskatze in Einzelhaltung den ganzen Tag über alleine gehalten werden, ist ein Aufenthalt in der Katzenpension nicht möglich.
Chronisch kranke Katzen können z.B. bei korrekter medikamentöser Einstellung, regelmäßiger (Blut-)Kontrolle durch den Tierarzt, die Medikamentenapplikation durch Fremde möglich ist und stabilem als auch gutem Allgemeinzustand aufgenommen werden.
Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Samtpfote bei Aufnahme in die Katzenpension frei von Ekto- und Endoparasiten ist.
Bei geleisteter Vorkasse erfolgt eine Erstattung der Zahlung nur, wenn spätestens 14 Tage vor Aufnahme in der Katzenpension die Buchung storniert worden ist.
Die Bring- und Abholzeit wird individuell mit Ihnen vereinbart. Sie werden gebeten, diese einzuhalten. Kommen Sie bitte alleine, maximal zu zweit, wenn Sie Ihre Katze abgeben bzw. wieder abholen.